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  1. Oct 2018
    1. Der Gerichtshof muss jedoch angesichts der Gefahr, dass ein System der geheimen Überwachung zum Schutz der nationalen Sicherheit unter dem Vorwand, die Demokratie zu verteidigen, diese unterminieren oder sogar zerstören könnte, davon überzeugt sein, dass angemessene und wirksame Garantien gegen Missbrauch vorgesehen sind
    2. Mindestgarantien entwickelt, die zur Vermeidung von Machtmissbrauch in den gesetzlichen Regelungen enthalten sein sollten: Die Art der Straftaten, die eine Überwa­chungsanordnung rechtfertigen können; eine Beschreibung der Personengruppen, bei denen Telefongespräche abgehört werden können; die Begrenzung der Dauer der Abhörmaß­nahme; das Verfahren für die Auswertung, Verwendung und Speicherung der erlangten Da­ten; die bei der Übermittlung der Daten an andere Parteien zu beachtenden Vorsichtsmaß­nahmen und die Umstände, unter denen die Aufzeichnungen gelöscht und die Bänder ver­nichtet werden müssen oder dürfen

      The six basic requirements

    3. Jedoch ist insbesondere bei der geheimen Ausübung einer der Exekutive zustehenden Befugnis die Gefahr der Willkür offensichtlich (siehe u. a. Malone, a.a.O., S. 32 Nr. 67; Huvig, a.a.O., S. 54-55, Nr. 29; und Rotaru, a.a.O., Nr. 55). Daher ist für die Überwachung von Telefonge­sprächen eine klare, detaillierte Regelung unerlässlich, insbesondere wegen der ständigen Weiterentwicklung der verfügbaren Technik (siehe Urteil Kopp ./. Schweiz vom 25. März 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-II, S. 542-43, Nr. 72, und Urteil Valenzuela Contreras ./. Spanien vom 30. Juli 1998, Urteils- und Entscheidungssammlung 1998-V, S. 1924-25, Nr. 46). Das innerstaatliche Recht muss hinreichend klar und für die Bürger in an­gemessener Weise erkennbar darlegen, unter welchen Umständen und Bedingungen die öffentlichen Behörden befugt sind, auf solche Maßnahmen zurückzugreifen (siehe Malone, a.a.O.; Kopp, a.a.O., S. 541, Nr. 64; Huvig, a.a.O., S. 54-55, Nr. 29; und Valenzuela Contreras, a.a.O.).