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  1. Apr 2021
    1. Die weitestgehende Öffnung liegt bei dieser Variante vor, wenn sowohl Autor*innen- wie auch Gutachter*innen- und Gutachtentransparenz besteht. Offene Review-Verfahren schließen ferner die Option einer nachträglichen Veröffentlichung der Gutachten als Begleittexte einer Publikation mit ein

      Volle Transparenz wäre m.E. erst dann gegeben, wenn auch abgelehente Einreichungen mitsamt der der Gutachten, die zur Ablehnung geführt haben ins Netz gestellt werden. Mir scheint, um Meinungs- oder Zitationskartelle zu verhindern (oder zumindest offensichtlich werden zu lassen), wäre das sogar wichtiger als die Namen der Gutachter anzugeben.