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- Aug 2015
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Wenn deutsche Behörden sich zwar an der Erhebung nicht beteiligt haben, die Erhebung ihnen nicht zurechenbar ist, sie aber dann von den Daten Gebrauch machen, ist das genauso makelhaft, wenn die Erstgewinnung eindeutig gegen deutsches Recht verstieß.
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Das heißt also, dass es eine Pflicht der Staats-organe zur Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität von informationstechnischen Sys-temen gibt
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