- Mar 2020
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Allgemeine Gründe der Schwärzungen:
Öffentliche Interessen:
Zur Begründung wurde ausgeführt, dass die Offenlegung der jeweiligen anteiligen Kosten die Position der jeweiligen Institution bei zukünftigen Verhandlungen mit anderen Verlagen schwächen könnte. Anderen Verlagen würde offenbart, was eine Institution bereit sei zu zahlen, um bestimmte Leistungen eines Verlages beziehen zu können.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass andere Verlage sich die aus der Offenlegung der jeweiligen Kostenanteile gewonnene Erkenntnis für zukünftige Vertragsverhandlungen zunutze machen würden. Sollte anderen Verlagen bekannt werden, wie einzelne Leistungen eines Konkurrenzverlages honoriert würden, könne dies die Verhandlungsposition der jeweiligen Institution bei zukünftigen Vertragsverhandlungen mit diesen anderen Verlagen schwächen. Die UZH hat wie die anderen Konsortium-Mitglieder aus denselben Beweggründen auch ein Interesse daran, dass andere Verlage keinen Einblick in einzelne Kostenpositionen und Kostenanteile des RSC-Vertrages erhalten.
Begründung RSC - Private Interessen
Der RSC-Verlag hat sich in seiner Stellungnahme gegen die Veröffentlichung von Vertragsteilen ausgesprochen , die sich auf die Kosten/Preiskalkulation (inkl. Rabattpolitik) beziehen.
Die Bekanntmachung des vollständigen RSC-Vertrages kann zu einer Wettbewerbsverzerrung führen bzw. den Marktvorteil vom RSC-Verlag - als einer der ersten Verlage ein neues, zukunftsorientiertes Geschäftsmodell entwickelt zu haben - einschränken. Für den RSC-Verlag ist das Geschäftsmodell von zentraler Bedeutung , so dass dessen Geheimhaltung im Interesse des Unternehmens liegt.
Der RSC-Verlag ist ein kleinerer Verlag , der sich in einem oligopolen Markt behaupten muss. Das neue Geschäftsmodell mit den ausgehandelten Publikationsleistungen gibt dem RSC-Verlag die Möglichkeit , seine Marktposition zu festigen und zu behaupten. Es kann nicht ausgeschlossen werden , dass eine Offenlegung des vollständigen Vertrages den finanzstärkeren Marktplayern Angriffsflächen offenbart, wie der RSC-Verlag verdrängt werden könnte. Es wäre denkbar, dass die offengelegten RSC-Preise und deren Berechnung in die Preiskalkulationen der Konkurrenz einfliessen würden (bspw. bei ähnlichen Chemie-Zeitschriften). Gerade die Publikationsleistungen sind zukünftig wegweisend , ob ein Verlag Forschende gewinnen kann.
Der RSC-Verlag ist eine juristische Person des Privatrechts . Er verhandelt mit Universitäten weltweit individuell Verträge. Angebot, Nachfrage, Marktposition und weitere Faktoren sind ausschlaggebend für die zu zahlenden Beträge. Als Geheimnisherr über seine Preispolitik hat er ein berechtigtes Geheimhaltungsinteresse an jedweden Informationen über die Zusammensetzung einzelner Kostenpositionen, die mit dem jeweiligen Vertragspartner ausgehandelt worden sind. Es ist nicht ausgeschlossen, dass die Veröffentlichung solcher Informationen zu einer Beeinträchtigung des geschäftlichen Erfolgs des RSC-Verlages führen kann.
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