6 Matching Annotations
  1. Aug 2021
    1. Der Einzelhandel kann weiter offen bleiben. Aber: In allen Geschäften, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, müssen negative Corona-Tests vorgelegt werden. Ausgenommen sind systemrelevante Betriebe wie Supermärkte, Apotheken, Bäckereien und Drogerien.

      § 15 (1) S. 1, 3 2. InfSchMV

    2. Körpernahe Dienstleister, wie Friseure, Kosmetiksalons, Tattoostudios, aber auch Museen oder Galerien dürfen ebenfalls offen bleiben, allerdings unter Vorlage eines negativen Corona-Tests.

      § 18 (1) S. 1, 3 2. InfSchMV