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  1. Apr 2021
    1. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht vollständig befreit.

      $ 4 (4) Nr. 1 InfSchMV

    2. FFP2-Masken sind hier vorgeschrieben:Nutzung von Bus und Bahn, einschließlich der Bahnhöfe und Flughäfen

      $ 4 (1) Nr. 1 InfSchMV

    3. Generell ist bei allen Treffen ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.

      § 3 (1) S. 1 InfSchMV

    4. Nachts gilt draußen eine strengere Regelung:Von 21 bis 5 Uhr ist der Aufenthalt im Freien nur allein oder zu zweit erlaubt.

      § 2 (3) S. 1, 2 InfSchMV

    5. Tagsüber sind draußen folgende Treffen erlaubt:Maximal zwei Haushalte, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt.

      § 2 (3) S. 1 InfSchMV