Die Testpflicht entfällt auch, wenn Kunden alle notwendigen Impfdosen für den vollständigen Impfschutz erhalten haben und die Verabreichung der letzten Dosis 14 Tage zurückliegt. Ein entsprechender Nachweis (Impfausweis) ist durch den Kunden vorzulegen.
§ 6c (1) 2. InfSchMV