Personen, die im Rahmen der künstlerischen Berufsausübung auf der Grundlage vertraglicher Verpflichtungen im Land Berlin an Proben oder Veranstaltungen in Oper, Theater, Tanztheater oder Konzert teilnehmen und aus diesem Grund nach Berlin ein- oder zurückreisen, sind von der Pflicht zur häuslichen Quarantäne ausgenommen, sofern sie über ein negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 verfügen.
§ 9 (3) S. 1 Nr. 6 SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung