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  1. Feb 2023
    1. 1a.Ziffer eins a„Lager“ ortsfeste Einrichtungen, die zur Durchführung der Behandlungsverfahren R13 oder D15 des Anhangs 2 sowie zur Aussortierung von Störstoffen, zur Zusammenstellung von Chargen und zur Zerkleinerung oder Verdichtung von Abfällen ausschließlich für Transport- oder Lagerzwecke verwendet werden;

      Definition Abfalllager: mögliche Verfahren gem. EDM-Referenzliste 3437: R12_04 R13 D13_02 D15