4 Matching Annotations
- Dec 2024
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new.prototypefund.de new.prototypefund.de
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Ein besonders wichtiges Ziel von Datensicherheit ist der Datenschutz, also der Schutz personenbezogener Daten wie E-Mail-Adressen, Sozialversicherungs-nummern oder Standortdaten. Verankert ist dieser im Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nach dem jede Person selbst über die Preisgabe und Ver-wendung ihrer eigenen Daten bestimmen darf. Mögliche negative Konsequen-zen einer Offenlegung von personenbezogen Daten reichen vom Verkauf für Werbezwecke über Identitätsdiebstahl bis hin zu politischer Verfolgung. Aber auch der Schutz nicht-personenbezogener Daten kann im Interesse der All-gemeinheit liegen. Das gilt insbesondere, wenn von ihnen der Betrieb kritischer Infrastrukturen abhängt, deren Ausfall zu Versorgungsengpässen oder sogar zur Gefährdung für die öffentliche Sicherheit führen kann.
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- Oct 2023
- Nov 2018
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medienpass.gbm-ge.de medienpass.gbm-ge.de
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7-Zip
Wenn ihr beispielsweise einen USB Stick benutzt, um Daten zu transportieren, muss entweder der USB Stick verschlüsselt werden, oder die Dateien, die darauf transportiert werden und sensible Daten enthalten.
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- Oct 2017
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www.burhoff.de www.burhoff.de
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§ 147 Abs. 4 S. 1 StPO lässt die Aushändigung und Mitgabe von Akten und Aktenbestandteilen nur zu, wenn nicht wichtige Gründe dem entgegenstehen. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter stellen in der Regel keine derartigen Ausschlussgründe dar (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2016 – 3 Ws 11-12/16
A. A. OLG Hamburg 2 Ws 11-12/16:
"Die Grundrechte der Drittbetroffenen auf vertrauliche Information und auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 10 GG und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sind gewichtige Gründe im Sinne des § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO, die grundsätzlich dem Interesse eines Verteidigers an der Herausgabe der gesamten aufgezeichneten Telefonate vorgehen. Dies gilt auch für die Überlassung von entsprechenden Kopien."
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