4 Matching Annotations
  1. Dec 2024
    1. Ein besonders wichtiges Ziel von Datensicherheit ist der Datenschutz, also der Schutz personenbezogener Daten wie E-Mail-Adressen, Sozialversicherungs-nummern oder Standortdaten. Verankert ist dieser im Recht auf informationelle Selbstbestimmung, nach dem jede Person selbst über die Preisgabe und Ver-wendung ihrer eigenen Daten bestimmen darf. Mögliche negative Konsequen-zen einer Offenlegung von personenbezogen Daten reichen vom Verkauf für Werbezwecke über Identitätsdiebstahl bis hin zu politischer Verfolgung. Aber auch der Schutz nicht-personenbezogener Daten kann im Interesse der All-gemeinheit liegen. Das gilt insbesondere, wenn von ihnen der Betrieb kritischer Infrastrukturen abhängt, deren Ausfall zu Versorgungsengpässen oder sogar zur Gefährdung für die öffentliche Sicherheit führen kann.
  2. Oct 2023
  3. Nov 2018
    1. 7-Zip

      Wenn ihr beispielsweise einen USB Stick benutzt, um Daten zu transportieren, muss entweder der USB Stick verschlüsselt werden, oder die Dateien, die darauf transportiert werden und sensible Daten enthalten.

  4. Oct 2017
    1. § 147 Abs. 4 S. 1 StPO lässt die Aushändigung und Mitgabe von Akten und Aktenbestandteilen nur zu, wenn nicht wichtige Gründe dem entgegenstehen. Persönlichkeits- und Datenschutzrechte Dritter stellen in der Regel keine derartigen Ausschlussgründe dar (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rn. 29 m.w.N.; a.A. OLG Hamburg, Beschluss vom 16. Februar 2016 – 3 Ws 11-12/16

      A. A. OLG Hamburg 2 Ws 11-12/16:

      "Die Grundrechte der Drittbetroffenen auf vertrauliche Information und auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 10 GG und Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG sind gewichtige Gründe im Sinne des § 147 Abs. 4 Satz 1 StPO, die grundsätzlich dem Interesse eines Verteidigers an der Herausgabe der gesamten aufgezeichneten Telefonate vorgehen. Dies gilt auch für die Überlassung von entsprechenden Kopien."