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  1. Sep 2025
    1. ich habe eine ergänzung zu meiner rückfrage

      https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=445703

      könnt ihr die noch rein editieren?


      Ergänzung vom 10.09.2025

      "OLG Hamm, Urteil vom 09.11.2021 - 10 U 19/21" Das Problem mit diesem Urteil ist: Das war ein extremer Ausnahmefall: Vater gestorben, Kind behindert, Mutter bedürftig. Hätte die Mutter den Pflichtteil an das Kind zahlen müssen, dann wäre die Mutter selber ein "Sozialfall" geworden. Solche Fälle sind selten, also das ist KEIN "Grundsatz-Urteil", das pauschal jeden "Pflichtteilsverzicht nach dem Erbfall" für gültig erklärt. Nicht vergleichbar!