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  1. Oct 2017
    1. „Verteidiger, die ihre Rechte bis an die Grenzen zum Missbrauch ausdehnen, werden kaum noch in die Schranken gewiesen.“

      Es ist nichts daran auszusetzen, solange sich Verteidiger im Rahmen ihrer Rechte bewegen. Die Ausübung von Rechten ist nie Missbrauch.