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  1. Oct 2017
    1. Schon jetzt sei allerdings klar, dass nach dem Prozess für sie „die Enttäuschung groß“ sein werde

      Das liegt schlicht daran, dass der deutsche Strafprozess nicht darauf ausgelegt ist, die verletzte Seele der Opfer zu beruhigen. Primäres Ziel ist die Beantwortung der Frage, ob der Angeklagte schuldig ist.

    2. „Verteidiger, die ihre Rechte bis an die Grenzen zum Missbrauch ausdehnen, werden kaum noch in die Schranken gewiesen.“

      Es ist nichts daran auszusetzen, solange sich Verteidiger im Rahmen ihrer Rechte bewegen. Die Ausübung von Rechten ist nie Missbrauch.