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  1. Aug 2021
    1. Auch Museen, Galerien, Gedenkstätten, die Tierhäuser von Zoo und Tierpark und das Aquarium können wieder Besucher empfangen. Diese müssen in geschlossenen Räumen eine medizinische Maske tragen.

      § 20 (2) 2. InfSchMV i.V.m. § 4 (1) Nr. 14 2. InfSchMV i.V.m. § 21 (4) 2. InfSchMV

    2. Lockerungen gibt es auch im Privatbereich: Ab kommendem Montag darf sich jeder Haushalt wieder mit einem weiteren Haushalt treffen. Das Ganze ist allerdings auf maximal fünf Menschen beschränkt, Kinder bis 14 Jahre nicht mitgezählt.

      § 9 (7) 2. InfSchMV

    3. Die Geschäfte in Berlin dürfen in der nächsten Woche unter bestimmten Bedingungen und in eingeschränkter Form wieder öffnen. Einkaufen soll dann mit vorher gebuchten Terminen möglich sein, solange die 7-Tage-Inzidenz nicht über 100 steigt.

      § 15 (1) S. 1 2. InfSchMV

    4. Auch körpernahe Dienstleistungen wie Massagen sind dann wieder erlaubt, allerdings müssen sich die Mitarbeiter mindestens einmal pro Woche einem Schnelltest unterziehen. Die Kunden und Kundinnen brauchen einen tagesaktuellen Schnelltest.

      § 18 (2) Nr. 1, 3 2. InfSchMV i.V.m. § 18 (3) 2. InfSchMV

  2. Jun 2021