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  1. Oct 2017
    1. Der Bestand und die Stärkung der familiären Beziehungen des Strafgefangenen fördern regelmäßig dessen Chancen für eine Eingliederung.
    2. 3. Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist. Die Meinungsfreiheit erlaubt es insbesondere nicht, den Betroffenen auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihm damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen.

      Schreiben wir uns das in die Handinnenfläche, auf das wir es nie vergessen...