- Jun 2022
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docdrop.org docdrop.org
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wenn wir alle freien zugang zum wissen haben dann haben wir damit nicht nur ein recht die werden nur die rechte diskutiert sondern wir haben auch eine pflicht zum wissen
Und hier drängt sich mir die Frage auf: Sind persönliche Lernnetzwerke die Instrumente oder der Lernmodus, der uns dazu bringt, in der Lage zu sein, diese Pflichten zu erfüllen??
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www.zeit-stiftung.de www.zeit-stiftung.de
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ART. 20 (BILDUNG)(1) Jeder hat ein Recht auf Bildung, die ein selbst-bestimmtes Leben in der digitalen Welt ermöglicht.(2) Digitalisierung ist eine elementare Bildungsheraus-forderung. Sie besitzt einen zentralen Stellenwert inden Lehrplänen öffentlicher Bildungseinrichtungen.
Gut, dass Bildung in diesem Kontext genannt wird. Reicht das? Müssten diese Rechte nicht weitergehen? Sollte nicht die Autonomie oder Mündigkeit als Ziel gesetzt werden? Welche Rolle nimmt eine technische Bildung ein? Was sollte im Sinne der Autonomie in der Lebenswelt, im Handlungsraum der Digitalität an technischen Grundsätzlichkeiten gelernt werden - nicht inhaltlich festgelegt, sondern ein Wort zur Relation von technischem Know-How und anderen.
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- Oct 2017
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www.hrr-strafrecht.de www.hrr-strafrecht.de
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3. Das Recht, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen auch scharf kritisieren zu können, gehört zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, weshalb deren Gewicht insofern besonders hoch zu veranschlagen ist. Die Meinungsfreiheit erlaubt es insbesondere nicht, den Betroffenen auf das zur Kritik am Rechtsstaat Erforderliche zu beschränken und ihm damit ein Recht auf polemische Zuspitzung abzusprechen.
Schreiben wir uns das in die Handinnenfläche, auf das wir es nie vergessen...
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- Aug 2013
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katja.at katja.at
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grundrechtlose und würdelose Bundesverfassung
Im Verfassungsprovisorium der österreichischen Bundesverfassung wurde 1920 ein Grundrechtskatalog ausgespart. Dieser fehlt bis heute. Ebenso ist die Würde des Menschen und ihre Sicherstellung bis heute nicht in der Verfassung als Staatsziel deklariert.
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grundrechtlose und würdelose Bundesverfassung
Im Verfassungsprovisorium der österreichischen Bundesverfassung wurde 1920 ein Grundrechtskatalog ausgespart. Dieser fehlt bis heute. Ebenso ist die Würde des Menschen und ihre Sicherstellung bis heute nicht in der Verfassung als Staatsziel deklariert.
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