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  1. Jul 2021
    1. Um Infektionsketten zu verhindern, müssen Präsenzveranstaltungen wie Meetings auf das absolut notwendige Minimum reduziert werden. Auch die gleichzeitige Nutzung von Räumlichkeiten durch mehrere Personen muss nach Möglichkeit vermieden werden. Hierzu können Unternehmen beispielsweise flexible Arbeitszeiten einführen.

      § 2 (3) Corona-ArbSchV