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  1. Jun 2022
    1. ART. 20 (BILDUNG)(1) Jeder hat ein Recht auf Bildung, die ein selbst-bestimmtes Leben in der digitalen Welt ermöglicht.(2) Digitalisierung ist eine elementare Bildungsheraus-forderung. Sie besitzt einen zentralen Stellenwert inden Lehrplänen öffentlicher Bildungseinrichtungen.

      Gut, dass Bildung in diesem Kontext genannt wird. Reicht das? Müssten diese Rechte nicht weitergehen? Sollte nicht die Autonomie oder Mündigkeit als Ziel gesetzt werden? Welche Rolle nimmt eine technische Bildung ein? Was sollte im Sinne der Autonomie in der Lebenswelt, im Handlungsraum der Digitalität an technischen Grundsätzlichkeiten gelernt werden - nicht inhaltlich festgelegt, sondern ein Wort zur Relation von technischem Know-How und anderen.