10 Matching Annotations
  1. Jun 2024
  2. Mar 2022
    1. nach § 122 Abs. 1

      § 122 Bekanntgabe des Verwaltungsakts

      (1) Ein Verwaltungsakt ist demjenigen Beteiligten bekannt zu geben, für den er bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. § 34 Abs. 2 ist entsprechend anzuwenden. Der Verwaltungsakt kann auch gegenüber einem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden. Er soll dem Bevollmächtigten bekannt gegeben werden, wenn der Finanzbehörde eine schriftliche oder eine nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch übermittelte Empfangsvollmacht vorliegt, solange dem Bevollmächtigten nicht eine Zurückweisung nach § 80 Absatz 7 bekannt gegeben worden ist.

  3. Sep 2021
  4. Sep 2019
  5. Apr 2018
    1. Researchers have created a device that frees underwater sound to move through the water’s surface and into the air. It lets 30 percent of the sound come through. That’s 160 times more than usual!

      Abstract + details[S2-3]