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  1. Aug 2021
    1. Erlaubt bleibt weiterhin, Lebensmittel und Medikamente einzukaufen, zur Arbeit oder zum Arzt zu gehen. wer Ältere, Kinder oder Hilfsbedürftige betreuen muss, darf auch hierfür sein Zuhause verlassen.
  2. Jul 2021
    1. Nach einer Niederlage des Landes Berlin vor dem Verwaltungsgericht kehren die Schulen ab dem 09.06.2021 zum Regelunterricht zurück. Das gilt dann für die beiden letzten Wochen des Schuljahres vor den Sommerferien.
    1. Im Einzelhandel entfällt die Pflicht zur Terminvergabe und zur Anwesenheitsdokumentation. Damit müssen die Kontaktdaten wie die Adresse des Kunden zum Beispiel beim Einkaufen im Elektronikmarkt nicht mehr per App oder schriftlich auf Papier erfasst werden. Das betrifft auch unter anderem Museen, Galerien und Bibliotheken.
  3. Jun 2021
    1. Noch weiter als Berlin geht Brandenburg: Unter anderem werden dort sämtliche Kontaktbeschränkungen in der Öffentlichkeit aufgehoben und Tanzclubs dürfen mit beschränkter Personenzahl und strengen Hygieneauflagen wieder öffnen.
    1. Dort dürfen zweimal Geimpfte bereits wieder zu körpernahen Dienstleistungen oder in Biergärten. Der Nachweis über den vollständigen Impfschutz müsse den Betreibern schriftlich oder digital nachgewiesen werden. Diese Änderung gilt seit Sonntag, zunächst bis zum 25. April.
    1. Keine Privilegien für Corona-Genesene:  Menschen, die schon einmal an Corona erkrankt waren und inzwischen wieder gesund sind, profitieren nicht. Wer geltend macht, er sei dadurch vor Infektionen geschützt und die gleichen Rechte wie Geimpfte verlangt, kommt damit nicht durch.
    1. Denn der aktuelle „Musterhygieneplan Corona für die Berliner Schulen“ erlaubt wieder Chorproben, „sofern der Probenraum groß genug ist, dass zwischen allen Sängerinnen und Sängern ein Mindestabstand von zwei Metern eingehalten werden kann“.
    1. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die vom Senat beschlossene Sperrstunde gekippt. Restaurants, Bars und die meisten Geschäfte mussten zwischen 23 Uhr und 6 Uhr schließen. In dieser Zeit darf jedoch weiterhin kein Alkohol ausgeschenkt werden
    1. Wer ein professionelles Umzugsunternehmen engagiert hat, das sich an die Hygienevorschriften nach dem Infektionsschutzgesetz hält, kann den geplanten Umzug weiter durchführen. Für private Umzüge gelten die Regeln der Verordnung.
    1. Darf ich den Hund gassi führen? Ja, auch das ist in Ländern mit Corona-Ausgangssperre erlaubt. Hundehalter sollten dabei berücksichtigen, dass sie nur einzeln auf die Straße gehen, sich nicht weit von Haus oder Wohnung entfernen, nur kurz spazieren gehen und Abstand zu anderen Menschen und Tieren halten.
    1. Zwischen 21 und 5 Uhr darf man die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht verlassen. Ausnahmen gibt es, diese sind aber stark begrenzt, etwa auf die »Abwendung einer Gefahr für Leib, Leben und Eigentum« sowie die Fahrt zur Arbeit. Auch der Spaziergang mit dem Hund soll erlaubt bleiben.